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Wichtige Änderungen bei Schnelltests

„Die bislang für alle Menschen kostenlosen Bürgertests gibt es seit Donnerstag nur noch eingeschränkt. Im Normalfall muss nun eine Selbstbeteiligung von drei Euro gezahlt werden. Gratis-Tests gibt es etwa nach wie vor für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch all jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen sich weiterhin kostenlos testen lassen. Ansonsten kostet ein Test drei Euro.“ (Quelle n-tv.de)

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